Diskriminierung von Mietinteressenten kann teuer werden Ein Vermieter, der Mietinteressenten aus diskriminierenden Gründen – etwa wegen Hautfarbe oder Herkunft – ablehnt und sie dabei auch noch beleidigt, kann sich auf empfindliche Schadenersatz- und Schmerzensgeldzahlungen einstellen. Dies geht laut D.A.S. aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln hervor. OLG Köln, Az. 24Artikel Lesen