Filesharing: Keine „Überwachungspflicht“ unter Ehegatten Die Inhaberin eines Internetanschlusses kann nach dem Amtsgericht Frankfurt a. M. nicht ohne Weiteres auf Schadenersatz für Filesharing verklagt werden, wenn auch ihr Ehemann den Computer mitbenutzt. Nach Mitteilung der D.A.S. betonte das Gericht, dass man seinen Ehepartner nicht überwachen muss. AG Frankfurt a. M.,Artikel Lesen