Pflegebedürftigkeit wird vom MDK festgestellt. Hierzu stellt der Gutachter gezielte Fragen, z. B. “Wird der Pflegebedürftige gewaschen?” oder “Benötigt der Pflegebedürftige Inkontinenzvorlagen?”. Bei diesen ganz einfachen Fragen könnnen in der Beantwortung schon Fehler auftreten, welche eine Pflegestufe verhindern können.Artikel Lesen

Sie erhalten eine neutrale und unabhängige Beratung in Ihrem häuslichen Umfeld. Ihr persönlicher Hilfe- und Unterstützungsbedarf wird während der BegutachtungArtikel Lesen

Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu einer Pflegestufe ist allein der im Einzelfall bestehende individuelle Hilfebedarf des Versicherten maßgeblich. Insofern können und sollen die Zeitkorridore für die BegutachtungArtikel Lesen

Bei der Pflege durch einen Pflegedienst sollte eine Dokumentation ordnungsgemäß geführt werden, welche bei der Prüfung der Pflegebedürftigkeit als Pflegetagebuch vom MDK heranArtikel Lesen

Das Thema Pflege ist auch ein Thema, womit es ein Teil Ihrer Patienten heute, oder in der Zukunft zu tun haben wird. Um Pflegebedürftige nicht alleine auf den entsteheenden Kosten „sitzen zu lassen“, hat der Staat die Pflegeversicherung ins Leben gerufen. Um aber eine solche Leistung erhalten zu können bedarfArtikel Lesen

Ein ungewöhnlicher Artikel, aber das Internet macht es möglich auch diese Berufsgruppe so zu erreichen.Wir, Sylvia Grünert und Marlies Jänisch vom Unternehmen PflegeSG, beraten Personen zum Thema „Pflegstufenbeantragung“ und „Pflegegutachtenerstellung“. Wird eine Pflegestufe bewilligt, dann bedeutet dies für die zu pflgenden Personen oft eine grosse finanzielle  Entlastung, deshalb geben SieArtikel Lesen

Durchgeführt von Sylvia Grünert und Marlies Jänisch vom Unternehmen PflegeSG. Die Veranstaltung findet in den Kanzleiräumen der Kanzlei Hager Partnerschaft in Leipzig (Floßplatz) in der Zeit von 17 Uhr bis 20 Uhr statt. Hier erfahren Sie mehr zu den Themen „Pflegestufenbeantragung-Pflegegutachten“. Beides Themen die für eine alternde Gesellschaft immer wichtiger werden.Artikel Lesen

Pflegebedürftigkeit wird vom MDK festgestellt. Hierzu stellt der Gutachter gezielte Fragen, z. B. “Wird der Pflegebedürftige gewaschenä” oder “Benötigt der Pflegebedürftige Inkontinenzvorlagenä”. Bei diesen ganz einfachen Fragen könnnen in der Beantwortung schon Fehler auftreten, welche eine Pflegestufe verhindern können. Sie sollten sich Rat und Hilfe bei einem unabhängigen Pflegegutachter holen,Artikel Lesen

Das Widerspruchsgutachten wird mit besonderem Augenmerk bedacht. Die Pflegekasse verschickt an den Pflegebedürftigen einen Bescheid über die Ablehnung oder die Zustimmung zur Pflegestufe. Sollte es zu einer Ablehnung gekommen sein, kann innerhalb der gesetzlichen Frist von 4 Wochen ein Widerspruch erfolgen. Dieser kann erst einmal formlos eingereicht werden. Ein ausführlicherArtikel Lesen

Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu einer Pflegestufe ist allein der im Einzelfall bestehende individuelle Hilfebedarf des Versicherten maßgeblich. Insofern können und sollen die Zeitkorridore für die Begutachtung nach dem SGB XI nur Anhaltsgrößen im Sinne eines Orientierungsrahmens liefern. Eine tatsächliche anerkennungsfähige Hilfeleistung zur Durchführung einer gesetzlichArtikel Lesen

Bei der Pflege durch einen Pflegedienst sollte eine Dokumentation ordnungsgemäß geführt werden, welche bei der Prüfung der Pflegebedürftigkeit als Pflegetagebuch vom MDK heran gezogen wird. Der MDK verlangt von privat pflegenden Personen, dass sie ein Pflegetagebuch führen mögen und dieses bei der MDK-Begutachtung vorlegen sollen. Wir können Ihnen bei derArtikel Lesen

Eine Zeitung führte in den letzten Tagen aus „Kinder haften für ihre Eltern“. Soweit ist man da vom Leben garnichtw eg, denn dieser Spruch gilt sicherlich zum Beispiel für Pflegekosten. Reichen die Eigenmittel der zu pflegenden Person zur Abdeckung der Pflegekosten nicht aus, dann kann der Staat hier die Angehörigen,Artikel Lesen

Auch Sie haben Patienten die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind den eigenen Alltag ohne Hilfe zu bewältigen? Hier haben diese Patienten dann die Möglichkeit, Pflegeleistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu beantragen und dann auch zu erhalten.Artikel Lesen

Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu einer Pflegestufe ist allein der im Einzelfall bestehende individuelle Hilfebedarf des Versicherten maßgeblich. Insofern können und sollen die Zeitkorridore für die Begutachtung nach dem SGB XI nur Anhaltsgrößen im Sinne eines Orientierungsrahmens liefern. Eine tatsächliche anerkennungsfähige Hilfeleistung zur Durchführung einer gesetzlichArtikel Lesen