Neuheit: Dealversicherung® (NL/1344969843) Vor 77 Jahren wurde vom Reichsamt für Versicherungen eine Verordnung verabschiedet, die bis zum 24.10.2011 Bestand hatte. Demnach durfte ein Versicherungsvertreter-Makler keine Provision an seinen Kunden weiterreichen. Der Gesetzgeber wollte die Versicherungsvertreter schützen. Heute ist dieser Schutz innerhalb der Europäischen Union einmalig. Das Verwaltungsgericht Frankfurt a. MainArtikel Lesen