ARAG Verbraucher-Information Düsseldorf, 21.06.2012 Es gibt Termine, die lassen sich einfach nicht auf das Wochenende verschieben. Vor diesem Problem haben sicherlich die meisten Arbeitnehmer schon einmal gestanden. So wird man zum Beispiel vom Gericht als Zeuge geladen – und die Verhandlung findet zu einer Tageszeit statt, zu der man eigentlichArtikel Lesen