Scheckübergabe durch den Schuldner an den Vollziehungsbeamten ist keine Zwangsvollstreckung, sondern Rechtshandlung des Schuldners im Sinne von § 133 InsO – Insolvenzrecht Dresden Insolvenzrecht – Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion in Dresden Rechtsgrundsatz – Insolvenzrecht Dresden Übergibt der Schuldner dem anwesenden Vollziehungsbeamten zur Abwendung der Zwangsvollstreckung einen Scheck, so liegt dennochArtikel Lesen

Gläubiger muss im Antrag auf Restschuldbefreiung die Gründe mangelnder Arbeitssuche glaubhaft machen – Insolvenzrecht Dresden Insolvenzrecht Dresden-Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion in Dresden-Restschuldbefreiung Rechtsgrundsatz – Insolvenzrecht Dresden Die Anforderungen eines Gläubigerantrags auf Restschuldbefreiung wegen mangelnder Bemühungen des Schuldners nach Arbeit nach § 295 I. Nr. 1 InsO dürfen nicht zu hochArtikel Lesen

Unnötiges Verzögern des Insolvenzantrags ohne Aussicht auf Verbesserung der wirtschaftlichen Lage gefährdet die Restschuldbefreiung, § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO – Insolvenzrecht Dresden Insolvenzrecht Dresden-Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion in Dresden Rechtsgrundsatz – Insolvenzrecht Dresden § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO regelt keine Rechtspflicht des Schuldners zum Insolvenzantrag. DerArtikel Lesen

GoMoPa.net – Transparenz in Sachen Wirtschaft und Finanzen GoMoPa-Exclusiv-Meldung Im September 2011 löste der Goldversandhändler einen wahren Goldrausch in ganz Deutschland aus. Manche seiner Kunden stießen Fonds, Aktien, ja sogar das Haus ab oder nahmen darauf einen Kredit auf, um bei ihm Goldbarren und klassische Goldmünzen wie Krügerrands zu kaufen.Artikel Lesen