Wer die Richtgeschwindigkeit überschreitet, hat bei einem Verkehrsunfall erhöhtes Haftungsrisiko – Verkehrsrecht Dresden Verkehrsrecht Dresden-Rechtsanwalt Ulrich Horrion-Kanzlei in Dresden-Verkehrsrecht Rechtsgrundsatz – Verkehrsrecht Dresden Bei Unaufklärbarkeit eines Verkehrsunfalls erfolgt eine Haftungsverteilung von 60 % zu 40 % zu Lasten des Verkehrsteilnehmers, der die Richtgeschwindigkeit um 30 km/h überschritten hat (Urteil OLGArtikel Lesen