Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers bzgl. Ausbildungskosten bei vorzeitiger Kündigung setzt wirksame Vereinbarung voraus – Arbeitsrecht Dresden Arbeitsrecht Dresden-Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion Rechtsgrundsatz – Arbeitsrecht Dresden Eine als Allgemeine Geschäftsbedingungen gestaltete Rückzahlungsvereinbarung über Ausbildungskosten bei Arbeitnehmerkündigung ist nur wirksam, wenn Kündigungsgründe ausgenommen sind, die in der Sphäre des Arbeitgebers liegen (Urteil BAGArtikel Lesen