Das Bundeskabinett hat die Mietrechtsreform verabschiedet. Die Neuregelungen sollen den Vermieter bei der energetischen Ertüchtigung ihres Bestands unterstützen, indem Hürden aus dem Weg geräumt werden. Die wichtigsten Änderungen: Energetische Sanierungsarbeiten an Wohnimmobilien können künftig auch ohne Einwilligung der Mieter durchgeführt werden.Artikel Lesen