Seit März 2012 sind nunmehr wesentliche Teile des von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft getreten. Als die zentrale Idee dieses Gesetzes und somit die damit verbundene Änderung der Insolvenzordnung, wird nunmehr überlebensfähigen Unternehmen eine ausgeprägte und durchaus praktisch realisierbare ChanceArtikel Lesen