Stillende Mütter bekommen keine höheren Hartz IV-Sätze.
Wir sind gegen Diskriminierung Jena, 19. Juni 2012. „Nur“ weil eine Hartz IV-Empfängerin ihren Säugling stillt, hat sie noch keinen Anspruch auf einen Mehrbedarf, entschied das Sozialgericht Wiesbaden. Während der Schwangerschaft, so der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD), gibt es jedoch einen höheren Hartz IV-Satz. Ende Mai 2012Artikel Lesen