Als private Pflegegutachterin handele ich bei der Beantragung des Pflegegeldes immer in Ihrem Interesse, vorallem bei der Erstellung des privaten Pflegegutachtens. Dessen Erstellung empfehle ich Ihnen immer, denn die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit durch den Medzinischen Dienst der Krankenlasse, ist aus meiner Sicht nicht immer neutral und geeignet Ihre berechtigten AnsprücheArtikel Lesen

Warum? Nun, ganz einfach. Üblicherweise wird das Pflegegutachten vom medizinischen Dienst der Krankenkassen erstellt, wenn es um die Erlangung einer Pfelegestufe geht. Der medizinische Dienst der Krankenkassen macht bestimmt einen sehr guten Job, aber eben nur im Sinne der Pflegeversicherung, denn deren Interessen hat er vorrangig zu vertreten. Umso wichtiger istArtikel Lesen

Die Aufgabe der Pflegeversicherung ist es, Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der schwere der Pflegebedürftigkeit auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Es soll den Pflegebedürftigen ermöglicht werden, ein weitgehend selbständiges und selbstbestimmendes Leben zu führen, dasder Würde des Menschen entspricht (§1 Abs. 4 und § 2 SGB XI).Artikel Lesen