Eine Information der Kanzlei PWB Rechtsanwälte Jena, 10. August 2012. Ein Tierhalter haftet für die Schäden, die sein Tier verursacht hat auch dann, wenn es sich in der Obhut einer anderen Person befindet. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sei, so die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (www.pwb-law.com), daher ein Muss für jeden Tierhalter. Nach einemArtikel Lesen