Spaß-Tattoos für Tiere sind Tierquälerei! Das Tätowieren von Tieren ist nur zulässig, wenn es gesetzlich vorgesehen ist, etwa zur Identifikation. Spaß-Tattoos für Tiere sind wegen der damit verbundenen Schmerzen tabu. Dies entschied das OVG Münster nach Angaben der D.A.S. in einem Fall, bei dem die rote „Rolling-Stones-Zunge“ auf ein weißesArtikel Lesen