R+V-Infocenter: Sicherheit ist das oberste Gebot – Vermieter können das Abstellen im Treppenhaus verbieten oder einschränken Wiesbaden, 25. Juni 2012. Im Treppenhaus stehen Kinderwagen, Schuhschrank und Wasserkisten. Aber ist das in einem Mehrfamilienhaus erlaubt? „Das Treppenhaus muss als Zugang zur eigenen Wohnung und Fluchtweg nutzbar bleiben, unabhängig davon, was imArtikel Lesen