Wenn Fußgänger bei Rotlicht Straße überquert, kann Betriebsgefahr des ihn anfahrenden Fahrzeugs zurücktreten – Verkehrsrecht Dresden Rechtsgrundsatz – Verkehrsrecht Dresden Bei dem Rotlichtverstoß eines Fußgängers beim Überqueren der Straße kann die Betriebsgefahr des mit ihm kollidierenden Fahrzeugs sogar ganz zurücktreten (OLG Köln, Beschluss vom 19.03.2012, Az.: 16 U 169/11). SachverhaltArtikel Lesen

Der Verstoß gegen die Vorfahrtspflichtnach § 8 I. STVO führt grundsätzlich zur Alleinhaftung des Wartepflichtigen – Verkehrsrecht Dresden Verkehrsrecht Rechtsanwalt Ulrich Horrion Rechtsgrundsatz – Verkehrsrecht Dresden Der Wartepflichtige haftet bei einem Verstoß gegen die Wartepflicht nach § 8 I. STVO grundsätzlich allein, wenn den Vorfahrtsberechtigten keine Pflichtverletzung trifft (OLG Karlsruhe,Artikel Lesen

Bei Unfall mit Mietfahrzeug ohne Hinzuziehung der Polizei erleidet der Fahrzeugmieter keine zusätzlichen Haftungsrisiken – Verkehrsrecht Dresden. Verkehrsrecht Dresden-Rechtsanwalt Ulrich Horrion-Kanzlei in Dresden-Verkehrsrecht Rechtsgrundsatz – Verkehrsrecht Dresden Die AGB-Klausel im Kfz-Mietvertrag, wonach bei einem Unfall ohne Hinzuziehung der Polizei die Haftungsfreistellung des Mieters entfällt, ist unwirksam (BGH, Urteil vom 14.03.2012,Artikel Lesen

Wer die Richtgeschwindigkeit überschreitet, hat bei einem Verkehrsunfall erhöhtes Haftungsrisiko – Verkehrsrecht Dresden Verkehrsrecht Dresden-Rechtsanwalt Ulrich Horrion-Kanzlei in Dresden-Verkehrsrecht Rechtsgrundsatz – Verkehrsrecht Dresden Bei Unaufklärbarkeit eines Verkehrsunfalls erfolgt eine Haftungsverteilung von 60 % zu 40 % zu Lasten des Verkehrsteilnehmers, der die Richtgeschwindigkeit um 30 km/h überschritten hat (Urteil OLGArtikel Lesen