Europaweite Vollstreckung von Bußgeldern möglich (NL/1075600460) Durch das am 28.10.2010 in Kraft getretenen Gesetz zur gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen in Europa, das sogenannte Geldsanktionsgesetz, ist eine europaweite Vollstreckung von Bußgeldern möglich. Mit diesem Gesetz wird nun eine grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen in der Europäischen Union ermöglicht.Artikel Lesen