Finanzverwaltung legt besonderes Augenmerk auf sogenannte Kettenschenkungen Essen, 21. Mai 2012******Schenkungen werden häufig aus folgenden zwei Gründen als vorgezogene Erbfolge in Betracht gezogen. Zum einen, um Erbschaftssteuern zu minimieren und zum anderen, da bei Schenkungen unter Lebenden die Vermögensübertragung mit „warmer Hand“ erfolgt. Die steuerlichen Schenkungsfreibeträge, die in gleicher HöheArtikel Lesen