Frankfurt, den 25. Juli 2012. Wer zahlt, wenn der sechsjährige Sprössling im Übermut bei Freunden den Laptop vom Tisch fegt? Oder wenn der Kinderwagen im Treppenhaus oder das Trampolin im Garten abhanden kommt? Sobald Nachwuchs im Haus ist, ändert sich nicht nur das ganze Leben, sondern auch der Versicherungsbedarf. ZeitgemäßeArtikel Lesen