Eine Information der Kanzlei PWB Rechtsanwälte Jena, 9. August 2012. Wer gegen die Regeln und Sicherheitsvorkehrungen in einem Freizeitbad verstößt, haftet für Schäden, die durch die Missachtung entstanden sind. Wie die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (www.pwb-law.com) berichtet, gelte dies – wie immer – auch bei vermeintlicher Unwissenheit. Wasserrutschen heißen deshalb Wasserrutschen,Artikel Lesen

Einfach mal abschalten Sicherheitsabstand gilt auch auf der Rutsche Hilfe – das Gepäck ist weg Einfach mal abschalten Das ganze Jahr wird dem Urlaub entgegengefiebert – endlich ein wenig Ruhe und Erholung, raus aus dem Alltag! Doch schon nach kurzer Zeit nervt der Kollege mit der Frage nach Unterlagen oderArtikel Lesen