Schulungsveranstaltung zum Thema: Wohngeldberechnung – Rechtsfragen rund um Immobilienrecht – Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als „Mietzuschuss“ für Mieter von Wohnraum und als „Lastenzuschuss“ für Eigentümer eines selbstgenutzten Eigenheims oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung gewährt, und zwar ab dem 1. des Monats der Antragstellung, beginnt Herr FrankArtikel Lesen