Eigentümergemeinschaft kann Tagesmuttertätigkeit untersagen Die entgeltliche Betreuung von bis zu fünf Kindern durch die Mieterin einer Eigentumswohnung ist eine gewerbliche Tätigkeit. Die Teilungserklärung einer Eigentümergemeinschaft kann dafür eine Genehmigungspflicht vorsehen. Wie die D.A.S. unter Berufung auf den BGH mitteilte, kann die Eigentümerversammlung dem Eigentümer diese Nutzung untersagen. BGH, Az. VArtikel Lesen