Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zu häufigen Irrtümern beim Abschluss eines Wohnungsmietvertrages (Form, Ehegatten/Lebenspartner/Wohngemeinschaft, Übergabeprotokoll, Befristung) Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 1. Irrtum: Der Wohnungsmietvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Auch ein mündlicher Mietvertrag ist wirksam. Zieht der Mieter in dieArtikel Lesen