Trotz Vorsorgevollmacht ist gerichtliche Bestellung eines Betreuers denkbar – Rechtsanwalt Dresden – Betreuungsrecht

Das Betreuungsgericht hat einen Betreuer zu bestellen, wenn der vom Betroffenen eingesetzte Bevollmächtigte ungeeignet ist – Rechtsanwalt Dresden – Betreuungsrecht

Trotz Vorsorgevollmacht ist gerichtliche Bestellung eines Betreuers denkbar - Rechtsanwalt Dresden - Betreuungsrecht

Rechtsanwalt Dresden-Kanzlei Horrion-Betreuungsrecht

Rechtsgrundsatz – Rechtsanwalt Dresden – Betreuungsrecht

Gerichtliche Anordnung eines Betreuers setzt Ungeeignetheit des Bevollmächtigten voraus. Der Umfang der Betreuung muss sich auf das erforderliche Maß beschränken und kann auch nur eine Angelegenheit betreffen (Formulierung Autor), (BGH, Beschluss vom 07.03.2012, Az XII ZB 583/11).

Sachverhalt – Rechtsanwalt Dresden – Betreuungsrecht

A hat eine Demenzerkrankung. Mit notarieller Urkunde vom 25.01.2005 erteilt er B umfassende Generalvollmacht.

Gerichtsvollzieher G soll gegen A wegen eines Titels über 39,00 EUR die Zwangsvollstreckung durchführen und ggf. die eidesstattliche Versicherung abnehmen.

B verhindert die Vollstreckung. G beantragt nun die Bestellung eines Betreuers.

Durch Beschluss des Amtsgerichts vom 31.08.2011 wird Betreuer C bestellt, mit dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge, wobei die Entscheidung spätestens bis zum 31.08.2018 zu überprüfen ist.

A und B legen beim Landgericht Beschwerde ein, allerdings ohne Erfolg. Hiergegen legen A und B Rechtsbeschwerde ein, und zwar mit Erfolg.

Rechtsgründe – Rechtsanwalt Dresden – Betreuungsrecht

Nach § 1896 Abs. 2 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist.

Ist bereits ein Bevollmächtigter vom Betroffenen (hier A) bestellt, so kann bei Ungeeignetheit (etwa Unredlichkeit) gleichwohl ein Betreuer bestellt werden.

Bei der Festlegung des Aufgabengebiets gilt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Es kann sogar sein, dass der Betreuer für nur eine Angelegenheit einzusetzen ist.

Vorliegend hat das Landgericht nicht aufgeklärt, warum B die Zwangsvollstreckung blockierte. Im Übrigen wurden während des laufenden Verfahrens die 39,00 EUR bezahlt.

Des Weiteren ist unverhältnismäßig, dass die Betreuung bis 31.08.2018 andauern sollte.

Mein Rechtstipp – Rechtsanwalt Dresden – Betreuungsrecht

Ein Betroffener/Patient sollte bei der Auswahl des Bevollmächtigten gründlich überlegen, ob dieser den voraussichtlichen Aufgaben persönlich und fachlich gewachsen ist. Ansonsten besteht immer die Gefahr einer Gerichtlichen Betreuung.“, so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.

Kanzleiprofil – Rechtsanwalt Dresden – Ulrich Horrion

Kurz-Profil
– Studium in Berlin und Bochum,
– Selbständig seit 08/1990,
– Beratung und Vertretung in allen Rechtsgebieten, Themenschwerpunkte der Kanzlei:

o Insolvenzrecht,
o Arbeitsrecht und
o Verkehrsrecht.

– hohe Mandantenzufriedenheit,
– über 24 Jahre Berufserfahrung,
– Videoberatung per Internet im Angebot,
– motivierte und gut ausgebildete Mitarbeiter,
– moderne Arbeitsmittel und Informationstechnologie:

o eigener Blog mit Kommentarfunktion,
o eigener Videokanal auf YouTube,
o ständige Pressearbeit,
o regelmäßige Newsletter,
o klarer und übersichtlicher Internetauftritt.

Werdegang – Rechtsanwalt Dresden

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig.

Philosophie der Kanzlei – Rechtsanwalt Dresden

„Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns“ so Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

24 Jahre Berufserfahrung – Rechtsanwalt Dresden

Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 24 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg!

Videokommunikation – Rechtsanwalt Dresden

Sparen Sie Kosten und Zeit! Durch eine Videokonferenz – über das Skype-System – können Sie mit mir Kontakt aufnehmen und eine Insolvenzberatung vereinbaren und durchführen. Somit fallen keinerlei Fahrtkosten oder Fahrzeiten an. Die Praxis hat gezeigt, dass bei der Beratung und einer prozesstechnischen Abwicklung die räumliche Entfernung keine Rolle spielt. Bei größeren Umfängen ist ein Besuch bei Ihnen vor Ort selbstverständlich.

Mitarbeiter – Rechtsanwalt Dresden

Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei. Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst Verfügungen. Weiterhin verbringt Rechtsanwalt Horrion einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreiche Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist in der Kanzlei Horrion der Fall. Seine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Internationalität zukünftig mit abdecken.

Informationstechnologie – Rechtsanwalt Dresden

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank „Juris“ mit über einer Million
Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-Micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

Der Blog – Verkehrsrecht Dresden

Rechtsanwalt Ulrich Horrion veröffentlicht in seinem Blog regelmäßig aktuelle Informationen und Urteile aus dem Verkehrsrecht. Hier können Sie Kommentare zu den Artikeln abgeben oder sich als Co-Autor beteiligen.

Eigener Videokanal – Rechtsanwalt Dresden

Die Kanzlei Horrion betreibt bei YouTube einen eigenen Videokanal. Unter Rechtsanwalt Dresden TV finden Sie Sendungen zur Kanzlei, aktuelle Themen, aktueller Rechtsprechung u.v.m..

Pressearbeit und Infodienst – Rechtsanwalt Dresden

Rechtsanwalt Ulrich Horrion schreibt und veröffentlicht regelmäßig Artikel für die Presse und verschiedene Presseportale. Diese werden überwiegend im Internet publiziert und sind für jeden Interessenten abrufbar.

Newsletter – Rechtsanwalt Dresden

Durch den regelmäßig erscheinenden Newsletter, der Kanzlei Horrion zu allgemeinen Themen oder aktuellen Urteilen verschiedener Rechtsgebiete, können Sie sich per Mail informieren lassen.

Informativer Internetauftritt – Rechtsanwalt Dresden

Die Kanzlei legt einen besonderen Wert auf klare, übersichtliche und informative Internetseiten. So können sich die Interessenten einen schnellen Überblick über die Kanzlei und deren Dienstleistungen verschaffen.

Kontakt:
Rechtsanwalt Dresden
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099 Dresden
0351-803 09 40
info@rechtsanwalt-horrion.de
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Pressekontakt:
Rechtsanwalt Dresden – Kanzlei Horrion
Ulrich Horrion
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