Ultra Lithium schließt Balkan-Rahmenvertrag ab und gibt Beteiligungsfinanzierung bekannt

Ultra Lithium schließt Balkan-Rahmenvertrag ab und gibt Beteiligungsfinanzierung bekannt

(ddp direct) Mit diesem Joint Venture wird Ultra in der Lage sein, geophysikalische Explorationsarbeiten in seinen sieben vielversprechenden Explorationslizenzgebieten für die Erzexploration in der Republik Serbien aufzunehmen. Ultra geht von zwei Außenteams für die Exploration ab Mitte Juni aus, die sogenannte magnetotellurische Untersuchungen in allen sieben Explorationslizenzgebieten aufnehmen werden.

Die Eckpunkte des Vertrages:

Marc Morin, CEO von Ultra Lithium, erklärte dazu: „Diese Investition über 4,5 Mio. stärkt unsere Bilanz und ermöglicht uns den Beginn unseres Explorationsprogramms mit u.a. Bodenproben, geophysikalischen Untersuchungen und einem Bohrprogramm, um das Balkanprojekt voranzutreiben. Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit mit unseren neuen Partnern.“

Über Ultra Lithium:

Ultra Lithium Inc. ist ein neues Explorationsunternehmen, das an der TSX Venture Exchange mit dem Symbol ULI zum Handel zugelassen ist. Das Unternehmen widmet sich der aggressiven Suche nach Liegenschaften mit hohen Investitionsrenditen und der Wertmaximierung seines Anlagevermögens durch einen disziplinierten Prozess der Bewertung und durch verantwortungsvolle Übernahmen. Zurzeit besitzt das Unternehmen Explorationslizenzen in Ontario (Kanada), Nevada (USA) und Serbien.

Bedeutende Liegenschaften:

Über Beijing Explo-Tech Engineering Co. Ltd.

BETEC ist ein Hightech-Unternehmen für geologische Exploration. Es bietet geologische Explorationsleitungen, Forschung, Softwareentwicklung und technische Unterstützung für die Montanindustrie. Zu den Kompetenzbereichen gehört das geologische, geophysikalische, geochemische Aufspüren und die Fernexploration. BETEC hat 110 feste Angestellte.

Konditionen der geplanten Transaktion:

Wie oben unter „Eckpunkte“ erwähnt, investieren gemäß den Bestimmungen des Rahmenvertrags BGMI und seine Partner 1.000.000 CAD$ durch den Erwerb von Wertpapiereinheiten („Units“) von Ultra zum Preis von 0,05 $ je Einheit. Jede Einheit besteht aus 1 (einer) Stammaktie von Ultra und einem Stammaktienoptionsschein (Warrant), wobei jeder Optionsschein BGMI und Partner zum Bezug von 1 (einer) weiteren Stammaktie von Ultra zum Preis von 0,10 $ je Aktie über einen Zeitraum von 2 (zwei) Jahren berechtigt. BETEC verpflichtet sichert außerdem, bis zu 3.500.000 CAD$ genehmigten Aufwands in den Liegenschaften zu finanzieren. Dieser Aufwand soll über einen Zeitraum von 3 (drei) Jahren ab dem Zeitpunkt der Gründung des Joint Ventures entstehen. BETEC beteiligt sich mit jeweils 5% (fünf Prozent) pro 500.000 CAD$ genehmigter entstandener Aufwendungen am Eigenkapital und bis zu 35% (fünfunddreißig Prozent) am Eigenkapital, nachdem der gesamte genehmigte berechtigte Aufwand von 3.500.000 CAD$ entstanden ist.

Beide Vertragsparteien vereinbaren, die Liegenschaften und das übrige Vermögen der Partnerschaft konform mit dem geltenden Recht zu halten, die Liegenschaften nach Erzen aufzusuchen und, wenn durchführbar, dort einen Grubenbetrieb zu errichten und, sofern es technisch, wirtschaftlich und rechtlich machbar ist, diesen Grubenbetrieb zu betreiben und das aus den Liegenschaften geförderte Erz zu bewirtschaften. Außerdem vereinbaren sie weitere Aktivitäten im Zusammenhang mit oder als Nebentätigkeit zu den vorgenannten Aspekten.

Das Closing der Transaktion unterliegt dem Vorbehalt der Erfüllung oder Aufhebung von üblichen oder sonstigen Bestimmungen und Bedingungen, u.a. auch die Bestätigung der geplanten Transaktion durch die TXS Venture Exchange.

Für die emittierten Wertpapiereinheiten gilt eine Haltefrist von vier Monaten ab dem Closing-Datum des Angebots dieser Privatplatzierung. Gemäß den Richtlinien der TSX Venture Exchange ist gegebenenfalls eine Vermittlungsprovision im Zusammenhang mit dieser Privatplatzierung zu zahlen.

ULTRA LITHIUM INC.

Im Namen des Vorstands

Marc Morin, President & CEO

Aussagen in dieser Pressemitteilung zum Unternehmen, die nicht historische Fakten betreffen, sind „zukunftsgerichtete Aussagen“, die Risiken und Ungewissheiten beinhalten. Diese Informationen können allgemein an der Verwendung von in die Zukunft gerichteten Wörtern erkannt werden, wie z.B. „können“, „erwarten“, „schätzen“, „davon ausgehen“, „beabsichtigen“, „glauben“ und „fortsetzen“ sowie an Wörtern, die das Gegenteil oder ähnliche Varianten ausdrücken. Da in die Zukunft gerichtete Aussagen sich auf künftige Ereignisse und Umstände beziehen, unterliegen sie naturgemäß gewissen Risiken und Ungewissheiten, z. B. dem Risiko, dass das Closing aus beliebigen Gründen nicht stattfindet. Die jeweils tatsächlich erzielten Ergebnisse können sich wesentlich von denen unterscheiden, die derzeit in diesen Aussagen vorhergesagt werden. Das liegt an Faktoren wie z. B.: (i) das Unvermögen der Parteien, den definitiven Vertragswortlaut fertigzustellen; (ii) Schwankungen der Erzpreise; (iii) eine Änderung der Marktbedingungen; (iv) das Unvermögen, den technischen Bericht aus einem beliebigen Grund zu erstellen und (v) die Ablehnung der geplanten Transaktion durch die Börse aus einem beliebigen Grund. Das Unternehmen beabsichtigt nicht, eventuelle Änderungen zu diesen Aussagen zu aktualisieren, sofern keine Rechtspflicht dazu besteht.

Es gelten die Safe Harbour-Bestimmungen.

Quellen:

(1) Serbian Lithium Under Focus, Critical Materials for Green Energy, September 2011

(2) Jadar Project, IM Lithium Conference, Santiago, 28. Januar 2009

Weder die TSX Venture Exchange noch die zuständige Regulierungsstelle (gemäß der Begriffsdefinition in den Richtlinien der TSX Venture Exchange) sind für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Veröffentlichung verantwortlich.

Kontakt: Ultra Lithium Inc. Marc Morin Präsident und CEO 604-669-9788

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Marc Morin
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