Weihnachtsgeld von der Bank wegen fehlerhaftem Darlehensvertrag?

Sie können eine von Ihrer Bank vereinnahmte Bankbearbeitungsgebühr zurück bekommen. Aber diese Ansprüche drohen am 31.12.2014 zu verjähren. Es ist Eile geboten. Nur wer jetzt handelt,
bekommt Geld.

BildWer hat innerhalb der letzten 10 Jahre nicht irgend einen Kreditvertrag mit seiner Bank abgeschlossen und musste dabei eine sogenannte Bankbearbeitungsgebühr bezahlen?
(Autokauf / Küchenkauf / sonstiger Ratenkredit)

Die Banken haben für das Darlehen eine Kreditbearbeitungsgebühr berechnet. Neben den Zinsen mussten Sie als Kunde also auch diese Bearbeitungsgebühr bezahlen. Je nach Vertrag waren dies manchmal ein paar hundert Euro, manchmal auch mehr!

Der Bundesgerichtshof hat nun deutlich erklärt, dass diese Praxis der Banken rechtswidrig ist, Als Bankkunde haben Sie jetzt das Recht, die von Ihnen bezahlte Bearbeitungsgebühr zurück zu verlangen.

ABER ACHTUNG: Mit dem 31.12.2014 verjähren die meisten dieser Ansprüche. Dann freut sich Ihre Bank über dieses Weihnachtsgeschenk von Ihnen. Die Bank muss dann nämlich nicht auf
die Rückstellungen zurück greifen, welche extra für diese Problematik gebildet wurden.

Wäre die bessere Alternative nicht einfach, Ihr Geld zurückzuholen?

Um Ihnen als Bankkunde zu helfen, die Verjährung zu stoppen, hat unsere Kanzlei einen Notdienst eingerichtet.

Die Verjährung kann im Zweifel nämlich nur durch die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche gestoppt werden.

Alle notwendigen Informationen darüber, was Sie tun müssen, damit Ihre berechtigten Ansprüche nicht verjähren, können Sie unserer Internetseite entnehmen.

www.rechtsanwalterfurt.com Stichwort: Bankgebühr zurück.

Lassen Sie sich bitte nicht von Ihrer Bank vertrösten. Es gibt sogar Banken, die behaupten, Ihnen stünde das Geld nicht zu, weil Ihre Ansprüche verwirkt seien! Das ist blanker Unsinn und
juristisch völlig unhaltbar.

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