Weihnachtskalender mit Logo für sämtliche Kunden

Der Weihnachtsmonat Dezember ist eine wichtige Zeit, mit gelungenen Aktionen Kunden für das kommende Jahr zu binden. Dann kommt ein personalisierter Weihnachtskalender geradezu recht.

Weihnachtskalender mit Firmenlogo gehören zu den Klassikern unter den Werbeartikeln. Im digitalen Zeitalter haben diese Print-Produkte einen festen Platz und sind beliebt. Die Produktvorteile liegen auf der Hand: in der ganzjährigen Nutzbarkeit des Kalenders und der permanenten Sichtbarkeit des Logos. Umso besser passt es in die Firmenstrategie, wenn die Kosten für das Geschenk an Kunden steuerlich unter die Freigrenze fallen. Voraussetzungen ist das Führen eines separaten Kontos, das die Herstellkosten erfasst und das Einhalten der 35-Euro-Grenze. Noch einfacher für alle Parteien wird es unterhalb der 10-Euro-Grenze für Streuartikel: Hier entfällt die Steuerpflicht sowohl für den Gebenden als auch den Empfänger.
Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in Mannheim informiert über die Möglichkeit für Unternehmer, sich bei ihren Kunden zum Jahreswechsel mit einem Weihnachtskalender oder Streuartikeln in Erinnerung zu halten.

Damit die Pauschalsteuer nicht zur Bürde wird

Den Kurs geben die Anschaffungs- und Herstellkosten der Werbeagentur vor.
Für die Berücksichtigung der steuerlichen Freigrenze bleiben Versandkosten und Verpackungskosten außen vor. Wenn ein Unternehmen einem Geschäftspartner etwas schenkt, das sich ausschließlich betrieblich nutzen lässt, wird die 35-Euro-Freigrenze hinfällig. Das kann beispielsweise ein Softwareprogramm sein, das der Kunde beruflich nutzen kann. Führt das Geschenk bei dem Beschenkten zu einer Steuerpflicht, kann der Schenkende für ihn die Pauschalsteuer nach § 37b EStG plus Solidaritätszuschlag übernehmen. Nimmt das Unternehmen zusammen mit dem Geschenk die Übernahme der Pauschalsteuer vor, muss der Beschenkte entsprechend informiert werden.

Antworten zur richtigen Behandlung von personalisierten Weihnachtskalendern, Streuartikeln und Co. gibt Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in seiner Kanzlei in Mannheim.

Über:

Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig
Herr Jürgen-Dieter Körnig
O4 5
68161 Mannheim
Deutschland

fon ..: 0621 10069
fax ..: 0621 13358
web ..: http://www.stb-koernig.de
email : pr@deutsche-stadtauskunft.ag

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