Schrottimmobilien – Bank muss für Drückerkolonne haften

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Die Bank muss für Drückerkolonne haften, die unter verschiedensten Namen praktisch als Außendienstler der Bank auftraten. Zwischen 2006 und 2009 hatte die Bank rund 6 Milliarden Euro Kredite an bonitätsschwache Kunden für überteuerte Wohnungen vermitteln lassen, die die Käufer regelmäßig an den Rand des finanziellen Ruins brachten – so genannte Schrottimmobilien. Überteuerte Immobilien (sogenannte Schrottimmobilien) deshalb, weil, die Vermittler von der Bank für die Vermittlung Provisionen von mehr als 20 (zwanzig!) Prozent anstelle der üblichen 6 Prozent Maklergebühr ausbezahlt bekamen, die dann einfach in die Finanzierung des Kaufpreises eingerechnet worden.

Die Bank blieb bisher jedoch stur und argumentierte, sie habe die Verträge der Immobilienvertriebler und Überhöhungen in den Kaufpreisen nicht gekannt. Das Kammergericht bestätigte jedoch das Urteil des Landgerichts. Jochen Resch teilte dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net mit …

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