Hansa Real Finanz/Deutscher Atlas AG Christian-H. Röhlke, Rechtsanwalt In der Entscheidung III ZR 213/11 vom 01.03.2012 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Vertragspraxis einer Versicherungsmaklergesellschaft und des Partners des vermittelten Hauptvertrages, also eines Lebensversicherers nicht gebilligt, mit dem Kunden eine separate Gebührenvereinbarung abzuschließen, wenn der Makler selbst Fondpolicen und Anlagestrategien desArtikel Lesen